Für einzelne Rituale ist keine separate und vorgängige Besprechung notwendig, weil diese bereits im Ritualablauf eingeplant ist (beispielsweise bei einem Schamanischen Befreiungsritual oder der Geburtsmeditation).
Ergibt sich das Bedürfnis oder eine Notwendigkeit für ein Ritual aus einer therapeutischen Sitzung in der Praxis Hypnose Leresche, so ist ebenfalls keine zusätzliche Vorbesprechung erforderlich, baut das Ritual doch auf den bisherigen therapeutischen Erkenntnissen und einer umfassenden Anamnese auf.
Ansonsten beginnt die gemeinsame rituelle Arbeit mit einer telefonischen oder persönlichen Vorbesprechung. Diese dauert unterschiedlich lange, wobei 30 Minuten grundsätzlich im Ritualpreis enthalten sind (vgl. unten). Ausnahmsweise kann die vorgängige Besprechung auch schriftlich erfolgen (E-Mail). Auf Wunsch hin wird das Ritual mit einer Therapiesitzung vorbereitet (separate Verrechnung); je nach Thema und persönlichen Ressourcen kann dies sinnvoll sein.
In der Vorbesprechung werden festgelegt:
Im Anschluss an die Vorbesprechung werden kommuniziert:
Bitte reservieren Sie sich ausreichend Zeit. Der ungefähre Zeitrahmen wird in der Vorbesprechung festgelegt. Da sich aber die Arbeit nach der jeweils momentanen Situation und nach Ihren Bedürfnissen richtet, kann der Zeitrahmen auch überschritten werden; die vor dem Termin vereinbarte Kostenpauschale (siehe unten) ändert sich dadurch nicht.
Nach der Arbeit im Freien findet grundsätzlich eine schriftliche Rückmeldung durch Sie statt. Damit wird sichergestellt, dass die Erfahrungen und Erkenntnisse im Bewusstsein verankert werden und sich neue Möglichkeiten und Wege eröffnen. Situativ kann eine telefonische oder persönliche Nachbesprechung sinnvoll sein.
Die telefonische oder persönliche Vorbesprechung, sofern eine solche notwendig ist, ist im Ritualpreis inbegriffen (Grössenordnung 30 Minuten). Therapeutische (Vor-) Arbeiten in einer Sitzung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ergibt sich aus dem Vorgespräch keine gemeinsame Arbeit, so ist dieses mit einem Pauschalbetrag von CHF 50.- zu entgelten.
Das Definieren eines allfälligen Auftrages für Arbeiten an Haus und Wohnung ist unentgeltlich.
Für einige Rituale kommen Preispauschalen zur Anwendung:
Für Rituale von längerer Dauer und/oder mehrteilige Rituale wird das Honorar als Pauschale festgelegt. Als Richtsatz für die veranschlagte Zeit wird ein (teils deutlich) tieferes Stundenhonorar als das übliche verwendet - das übliche Honorar beträgt CHF 160.- pro Stunde (60 Minuten) -; dies kommt namentlich bei Ritualen zur Anwendung, welche den ganzen Tag über oder die Nacht hindurch andauern.
Die rituelle Arbeit in meinen Praxisräumlichkeiten wird zum üblichen Tarif von CHF 160.- pro Stunde (60 Minuten) verrechnet.
Für die Arbeit im Freien mit einer Dauer von 1.5 - 2.5 Stunden wird nach Besprechung Ihres Anliegens und des Ritualablaufs eine Kostenschätzung kommuniziert. Das Honorar richtet sich nach dem üblichen Satz von CHF 160.- pro Stunde (60 Minuten). Längere Hin- und Rückwege zu Fuss werden abgerundet. Bei Bedarf kann auch ein Fixpreis (Kostenpauschale) vereinbart werden.
Findet keine gemeinsame Arbeit statt, so ist eine allfällig stattgefundene Vorbesprechung zu entgelten (vgl. oben).
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Zahlungs- und Annullationsbedingungen.
Workshops und Vorträge auf Anfrage (auch Einzelpersonen und Kleingruppen möglich).
In einen finanziellen Engpass oder gar eine Notlage kann jeder mal geraten. Gerne prüfe ich die Gewährung eines ermässigten Tarifs mit dem Sozialen Honorar, sollte dies der Fall sein.
In der Natur: Das Honorar möchten Sie bitte vor Ort in bar begleichen. Die Bezahlung mit Karte ist in der Arbeit draussen leider nicht möglich. Nach Absprache kann eine Rechnung gestellt werden.
In der Praxis: Das Honorar kann am Termin in bar oder mit den gängigen Debit- und Kreditkarten oder via Twint beglichen werden. Die Bezahlung mit Postcard (Debit und Kredit) ist leider nicht möglich.
Die therapeutische Arbeit in Ritualen, die Hypnosetherapie wie auch das Coaching werden von den Krankenkassen derzeit nicht anerkannt, da diese nicht als alternativ-komplementär-medizinische Behandlungsmethoden gelten.
Es kann immer einmal etwas dazwischen kommen; sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, verschieben oder annullieren Sie diesen mindestens 2 Arbeitstage vorher. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich nicht eingehaltene / unentschuldigt versäumte oder zu kurzfristig verschobene Termine in Rechnung stelle. Ein um 30 oder mehr Minuten verspätetes Erscheinen zum Termin gilt als Versäumnis.
... zur Vereinbarung einer Vorbesprechung oder eines Termins. Gerne stehe ich Ihnen auch für allfällige Fragen zur Verfügung.
«»
anonym aus Zürich